| Die Podologische
                      Behandlung dient
                  der Bekämpfung der sichtbaren, krankhaften
                Erscheinungen am Fuß. Sie umfasst auch noch alle Maßnahmen, die
                der Vorbeugung von Fußschäden dienen, insbesondere das rechtzeitige
                Erkennen von Fußerkrankungen. Der
                  Beruf des Podologen/in zählt seit 01.01.2002
                zu den medizinischen Heilberufen. Vorausetzung für die Berufsbezeichnung
                ist eine zweijährige Ausbildung mit staatlicher Abschlußprüfung. Der
                  Podologen/in führt unter Beachtung
                der hygienischen Erfordernisse am Fuß selbständig
                Behandlungsmaßnahmen
                durch, erkennt pathologische Veränderungen, Symptome von
                Erkrankungen am Fuß, die ärztliche Behandlung erfordern
                und führt auf ärztliche
                Verordung hin medizinische Fußbehandlungen durch.  |